Allgemeine Geschäftsbedingungen von BewegungsReich[.eu]
Wir wünschen allen Großen und Kleinen viel Spaß bei uns, jedoch müssen einige Regeln beachtet und akzeptiert werden.
1. ALLGEMEINES
BewegungsReich bietet Bewegungs-, Entspannungs- und Ernährungskurse im Präventionsbereich an. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle diese Leistungen des BewegungsReichs, Bautzner Str. 44, 01099 Dresden, (Inhaberin Carolin Weber), auch außerhalb des Geschäftssitzes, z.B. in Firmen und Kindertages¬einrichtungen oder bei Festveranstaltungen.
2. KURSTEILNAHME
Der Anspruch auf Kursteilnahme beginnt erst mit Begleichung des Kursbeitrags (Ziff. 4) vor Kursbeginn oder zum ersten Kurstermin. Der Teilnahmeanspruch ist nicht übertragbar.
3. FLEXIBILITÄTSGARANTIE
Die Kursvereinbarung berechtigt grundsätzlich zur Nutzung der vertraglich vorgesehenen Einrichtung nur zu den vereinbarten Kurszeiten. Der Kursbeitrag wird für versäumte Termine nicht anteilig erstattet, sofern nicht ein Fall von Ziff. 7 vorliegt oder sofern BewegungsReich dem Teilnehmer nicht Anlass zu einer Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund (Ziff. 5) gegeben hat.
Die Teilnehmer des Tarifs "für Kurzentschlossene" können jedoch maximal zwei versäumte Termine unmittelbar nach Kursende, die Teilnehmer anderer Tarife alle versäumten Termine innerhalb der Vertragslaufzeit in einem anderen Kurs ohne Aufpreis nachholen, sofern BewegungsReich die Nichtteilnahme jeweils mindestens 24 Stunden zuvor angezeigt wird.
Die Teilnehmer sämtlicher Tarife außer "für Kurzentschlossene" können darüber hinaus - bei ansonsten unverändertem Vertrag insbesondere im Hinblick auf Vertragsdauer und Beitrag - im Rahmen bestehender Teilnahmekapazitäten in einen anderen Kurs wechseln.
4. KURSBEITRAG
Der Kursbeitrag bzw. die erste Beitragsrate ist bis spätestens zum ersten Kurstermin zu entrichten, die übrigen Beitragsraten zum jeweiligen Monatsersten. Bei um mindestens zehn Kalendertage verspätetem Eingang der zweiten und der nachfolgenden Beitragsraten kann BewegungsReich die weitere Kursteilnahme von der Nachzahlung des rückständigen Betrages abhängig machen, ohne dass ein Anspruch auf Nachholung hierdurch versäumter Kurstermine besteht. Die Pflicht zur Zahlung des Kursbeitrags ist unabhängig von einer beantragten anteiligen Kostenübernahme durch die Krankenkasse, auf deren Gewährung BewegungsReich keinen unmittelbaren Einfluss hat.
5. VERTRAGSENDE; KÜNDIGUNG
Der Vertrag endet mit Kursende bzw. mit der Teilnahme an etwaigen Nachholterminen gemäß Ziff. 3. Ist der Tarif "für Ausdauernde" vereinbart, so verlängert sich der Vertrag jeweils um weitere 12 Monate, sofern er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von wenigstens zwei Monaten vor dem jeweiligen (ggf. verlängerten) Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Im Übrigen ist eine Kündigung des Vertrags für beide Seiten nur aus wichtigem Grund möglich (§ 314 BGB).
6. ANSCHRIFTEN- UND KONTOÄNDERUNGEN
Anschriftenänderungen, bei Bankeinzug auch Kontoänderungen, sind BewegungsReich unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die durch Nichteinhaltung entstehen, sind vom Teilnehmer zu tragen.
7. AUSFALL VON EINZELNEN KURSVERANSTALTUNGEN
BewegungsReich kann bei mangelnder Beteiligung oder Ausfall eines Kursleiters eine Veranstaltung abbrechen. In diesen Fällen werden bereits gezahlte Gebühren/ Eintrittsgelder in voller Höhe bzw. bei abgebrochenen Kursen anteilig erstattet, sofern diese vom BewegungsReich nicht nachgeholt werden. Kann ein Kurs aus Gründen höherer Gewalt nicht stattfinden oder muss er aus solchen Gründen abgebrochen werden, so erfolgt keine Erstattung der Kursgebühr.
8. WERTSACHEN
Für den Verlust mitgebrachter Kleidung, von jeglichen Wertgegenständen sowie Geld übernimmt BewegungsReich keine Haftung.
9. HAFTUNGSAUSSCHLUSS
BewegungsReich haftet nicht für vom Mitglied selbstverschuldete Unfälle. Eine dafür eintretende eigene Versicherung wird dem Teilnehmer angeraten. Im Übrigen haftet BewegungsReich außer bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nur für solche Schäden, die auf eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung des BewegungsReichs oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
10. GESUNDHEIT
Der Teilnehmer/in bestätigt, dass er/sie sportgesund ist. Chronische oder ähnliche Erkrankungen sind grundsätzlich kein Teilnahmehindernis, müssen dem Kursleiter jedoch zu Beginn des Kurses mitgeteilt werden.
11. HAUSORDNUNG
Mit Vertragsschluss wird die im BewegungsReich ausliegende Hausordnung anerkannt. Auf Wunsch wird diese dem Antragsteller ausgehändigt. Bei einem groben Verstoß gegen die Hausordnung oder bei (trotz Abmahnung) wiederholten einfachen Verstößen ist BewegungsReich zur Erteilung eines Hausverbots berechtigt, ohne dass hierdurch ein Anspruch auf Nachholung versäumter Kurstermine, auf anderweitige Kursteilnahme oder auf Erstattung gezahlter Kursbeiträge entsteht; die Kursbeiträge sind in diesem Falle unverändert fortzuentrichten.
© BewegungsReich Dresden im November 2010